Die gesetzliche Grundlage für den Abbau von Rohstoffen wie Braunkohle ist das Bundesberggesetz (BBergG). Es regelt unter anderem, wie und unter welchen Bedingungen ein Abbau genehmigt wird, welche Umweltauflagen gelten und wie die beanspruchten Flächen nachgenutzt werden müssen. Zuständig für diese Überwachung ist z. B. das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR).
Kritik am BBergG gibt es seit Langem. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der wirtschaftliche Interessen klar im Vordergrund standen. Klimaschutz, Naturschutz und der Schutz des Eigentums Dritter hatten niedrigere Priorität. Auch heute bietet das Gesetz Möglichkeiten zur Enteignung oder lässt an vielen Stellen Transparenz vermissen – besonders bei Genehmigungsverfahren.
Deshalb gibt es bundesweit Forderungen, das Bergrecht grundlegend zu modernisieren –insbesondere mit Blick auf Klimaschutz, Beteiligung der Öffentlichkeit und klare Regeln zur Rekultivierung. Gerade für die Lausitz wäre das von zentraler Bedeutung, da die Nachsorge noch Jahrzehnte dauern wird.
Quellenangabe:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/
2. Bergrecht – Grundlage für Abbau und Nachsorge
1. Verursacherprinzip– Wer haftet für die Folgekosten?
Ein zentrales Prinzip im Umweltrecht – auch im Bergbau – ist das Verursacherprinzip: Wer Umweltschäden verursacht, muss auch für deren Beseitigung zahlen. Für die Lausitz bedeutet das: Die LEAG (und früher Vattenfall) ist gesetzlich verpflichtet, die durch den Braunkohleabbau entstandenen Schäden zu beseitigen – also Böschungen zu sichern, Landschaften zu renaturieren und langfristig den Wasserhaushalt zu regulieren.
Problematisch ist jedoch, dass die Rücklagen, die die LEAG dafür bildet, vom Unternehmen selbst berechnet werden – ohne vollständige öffentliche Kontrolle. Es gibt auch keine öffentlich zugänglichen Sicherheiten, was im Falle einer Insolvenz riskant für die öffentliche Hand wäre.
Besonders umstritten sind dabei die sogenannten Ewigkeitskosten – laufende Ausgaben über Generationen hinweg, etwa für die Stabilisierung von Gewässern oder die Kontrolle des Grundwassers. Ob diese dauerhaft allein vom Unternehmen oder auch vom Staat getragen werden müssen, ist bislang rechtlich nicht abschließend geklärt.
Quellenangabe:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/umweltrecht/verursacherprinzip
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001309.pdf
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/kohle/kohle_flachen_lausitz_studie.pdf
3. Protagonisten – Wer treibt den Wandel in der Lausitz voran?
A. Die Menschen vor Ort – Mitten im Umbruch
Die Menschen in der Lausitz sind direkt vom Strukturwandel betroffen. Jahrzehntelang war die Region vom Braunkohleabbau geprägt – wirtschaftlich wie kulturell. Der Ausstieg bedeutet massive Umbrüche: Arbeitsplätze gehen verloren, vertraute Strukturen verschwinden.
Daher ist es wichtig, dass die Bevölkerung nicht nur informiert, sondern aktiv einbezogen wird: In Bürgerdialogen, in lokalen Initiativen oder bei der Gestaltung neuer Zukunftsperspektiven – etwa in den Bereichen Klimaschutz, nachhaltige Landwirtschaft oder sanfter Tourismus.
B. Die LEAG – Schlüsselakteur mit Verantwortung
Die LEAG ist als Betreiberin der Tagebaue und Kraftwerke in der Lausitz zentraler Akteur. Ihre Aufgaben reichen vom Rückbau der Anlagen bis zur Renaturierung riesiger Flächen. Dafür ist sie gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen zu bilden – eine Maßnahme, deren Höhe und Sicherheit regelmäßig kritisiert wird.
Außerdem besitzt die LEAG große Flächen, deren neue Nutzung (z. B. für erneuerbare Energien, Forschung, Erholung) entscheidend für den Erfolg des Strukturwandels sein kann.
C. Die öffentliche Hand – Politik und Verwaltung als Wegbereiter
Bund, Länder und Kommunen sorgen für den politischen und finanziellen Rahmen. Mit Gesetzen wie dem Strukturstärkungs – oder dem Kohleausstiegsgesetz werden Milliarden bereitgestellt – unter anderem für Infrastruktur, Bildung, Forschung oder neue Arbeitsplätze.
Die Umsetzung erfolgt regional angepasst: Brandenburg und Sachsen haben eigene Programme aufgelegt, Kommunen entwickeln neue Gewerbestandorte, schaffen Wohnraum oder verbessern Mobilität.
D. Forschung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft – Die Vielfalt als Stärke
Neben Politik und Wirtschaft bringen viele weitere Akteure den Wandel voran: Hochschulen liefern Fachwissen, Umweltverbände setzen Impulse für Nachhaltigkeit, Kulturprojekte schaffen Identität, und Unternehmen testen neue Geschäftsmodelle.
Diese Vielstimmigkeit ist ein echter Vorteil: Der Strukturwandel wird nicht zentral gesteuert, sondern lebt von vielen dezentralen Ideen und Initiativen.
Quellenangabe:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/strukturstaerkung-kohleregionen.html
https://www.leag.de/de/nachhaltigkeit/rekultivierung/
https://www.bundesgesetzblatt.de/pub/publication/0b9cfb10-d7e3-11ea-bd3e-005056be48bc
https://www.smr.sachsen.de/strukturwandel-lausitz.html
4. Finanzierungsmöglichkeiten – Wer trägt die Kosten?
A. Unternehmensverantwortung – Rücklagen für die Nachsorge
Die LEAG ist verpflichtet, Rückstellungen zu bilden – für die Sanierung und Renaturierung ehemaliger Tagebaue. Doch wie zuverlässig diese Rücklagen langfristig wirklich sind, ist weiterhin Gegenstand der politischen und öffentlichen Debatte.
B. Staatliche Unterstützung – Investitionen in die Zukunft
Große Teile der Finanzierung stammen vom Bund und den Ländern. Ziel ist es, mit Milliardeninvestitionen den wirtschaftlichen Übergang zu gestalten – u. a. durch Förderung von Infrastruktur, Forschung, Mittelstand oder Digitalisierung. Sachsen und Brandenburg stellen zusätzlich eigene Mittel zur Verfügung.
C. Beteiligung von Investoren – Privates Kapital als Motor
Auch private Investoren sind Teil des Wandels: Unternehmen und Start-ups sehen Chancen in der Region – etwa in den Bereichen Erneuerbare Energien, Tourismus oder Kreislaufwirtschaft. Voraussetzung für solches Engagement sind allerdings verlässliche politische Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.
D. Förderung durch die Europäische Union
Die Lausitz profitiert auch von EU-Fördermitteln, insbesondere über den Just Transition Fund (JTF). Dieser unterstützt gezielt jene Regionen, die sich vom Kohleabbau verabschieden. Gefördert werden z. B. Berufsausbildung, Gründerförderung oder nachhaltige Mobilitätsprojekte. Weitere Mittel kommen aus Programmen für Regional- und ländliche Entwicklung.
Quellenangabe:
https://www.eu-fördermittel.eu/foerdermittel/esf-efre
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001309.pdf
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Strukturpolitik/strukturstaerkung.html
https://www.innovationsregionlausitz.de/
Wiederaufbau und umbau
5. Die IBA See – Modellregion des Wandels
Die Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land – kurz IBA See – lief von 2000 bis 2010 als Modellprojekt in der Lausitz. Ziel war es, der Region nach dem Kohleabbau neue Perspektiven zu geben. In über 30 Projekten wurde gezeigt, wie ehemalige Tagebaue zu lebendigen Landschaften, Kulturorten und Tourismuszielenwerden können.
Auch über das offizielle Ende hinaus wirkt die IBA nach: Die IBA-See GmbH begleitet heute Planungsprozesse und sorgt dafür, dass der gestalterische Anspruch erhalten bleibt – bei der Gestaltung von Räumen ebenso wie bei der Gestaltung von Zukunft.
Quellenangaben:
